e-Mobilität
- Elektro-Skooter.
- FÖRDERUNG.
- Lenkerberechtigung.
- Strom-Tankstellen.
- Das Akku-ABC.
Um mit einem Moped/Mofa fahren zu dürfen, benötigt man einen Mopedausweis. Damit darf man Mopeds und Mofas bis 45km/h lenken, jedoch keine vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge. Dafür benötigt man eine erweiterte Ausbildung in Theorie und Praxis.
Man kann auch schon mit 15 Jahren den Ausweis beantragen. Die Vorgehensweise ist gleich wie beim Mopedausweis mit 16 - es ist jedoch zusätzlich ein Praxisteil (Fahrstunden) zu absolvieren. Dabei werden 6 Fahrstunden am Übungsplatz gefahren.
Die Prüfung kann frühestens 6 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Die Lenkerberechtigung wird aber frühestens am 15. Geburtstag ausgestellt.
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Seit November 1997 besteht die Möglichkeit, mit dem Führerschein der Klasse B Motorräder zu lenken.
Die Voraussetzungen sind:
- Mindestens 5 Jahre Besitz des B-Führerschein
- 6 praktische Fahrstunden
- Hubraum max. 125ccm
- Leistung max. 11 KW (15 PS)
- Eintragung des Zahlencodes 111 in den Führerschein (BH)
Das Fahren auf Autobahnen ist erlaubt, da Leichtmotorräder die dafür erforderliche Bauartmindestgeschwindigkeit von 60 Km/h erfüllen und diese auch überschreiten können.
Derzeit darf ein Motorrad der Klasse L3e mit dem B-Führerschein auch in Italien und Luxemburg gefahren werden.
Die 6 Stunden praktische Ausbildung beginnt auf dem abgeschlossenem Übungsplatz. Je nach Fahrkönnen werden anschließend Fahrten im Verkehr durchgeführt.
