e-Mobilität
Förderung von Elektromobilität
"Achtung" - die Förderung von alternativ betriebenen Fahrzeugen, insbesondere E-Scooter, E-Mokick, E-Moped, E-Motorrad und E-Automobil sind in ihren Bestimmungen unterschiedlich! Auch die Gültigkeit und Stückzahl ist oft begrenzt.
Wir übernehmen keine Garantie für die Vollständigkeit und /oder Gültigkeit der hier aufgeführten Daten. Es ist daher immer auf die Webseite der Förderstelle zu sehen! Zur Erleichterung versuchen wir einen Link zur Förderseite zu integrieren.
Wer fördert E-Mopeds und Elektro-und Hybridroller
- Das Land Niederösterreich
- Das Land Oberösterreich
- Das Land Salzburg
- Das Land Kärnten
- Das Land Steiermark
- Viele österreichische Gemeinden
- Die KommunalKredit
- EVN, Oekostrom
Elektroscooter Förderung vom Land Niederösterreich
Das Land Niederösterreich unterstützt Privatpersonen mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von € 300,--
Elektroscooter Förderung vom Land Oberösterreich
Das Land Oberösterreich unterstützt Privatpersonen mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von € 300,--
Bezieher von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern erhalten
zusätzlich einen Bonus von € 150,00
Elektroscooter Förderung vom Land Salzburg
Das Land Salzburg unterstützt Privatpersonen mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von € 400,--
Bezieher von Strom aus 100% erneuerbaren Energieträgern erhalten
zusätzlich einen Bonus von € 100,00
Elektroscooter Förderung vom Land Kärnten
Das Land Kärnten unterstützt Privatpersonen mit einem nicht zurückzahlbaren Zuschuss in der Höhe von € 400,--
Voraussetzung für die Förderung ist eine Nennleistung des Scooters von mindestens 2,2kW und eine Spitzenleistung von mindestens 3,5kW.
siehe:
Elektroscooter Förderung Kärnten
Elektroscooter Förderung vom Land Steiermark
Eine Förderung von Elektrofahrzeugen wurde von der steirischen Landesregierung beschlossen. Sie gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2009.
Es gibt für E-Autos € 1.000,-, E-Roller € 500,- und E-Fahrräder € 250,- Förderung!
Förderstelle ist die FA17A, Referatsleiterin Fr. DI Skalicki (Tel.) 0316 877 4120.
Mobilitätsbonus von Oekostrom
Jeder Oekostrom-Neukunde der die Förderungsaktion in Anspruch nimmt, erhält:
eine Stromgutschrift im Wert von € 20,30 als Mobilitätsbonus für den Betrieb des Scooters
Mobilitätsbonus von der EVN
Jeder EVN-Kunde der die Förderungsaktion in Anspruch nimmt, erhält:
- ein Strommessgerät mit Preisauszeichnung um die genaue „getankte" Energiemenge erfassen zu können, sowie eine Abdeckhaube für den Scooter und eine Straßenkarte im Gesamtwert von ca. € 50,00
- eine Stromgutschrift im Wert von € 64,00 für den Betrieb des Scooters über eine Stecke von bis zu 10.000 km
Förderung über Kommunalkredit
Link zu
www.publicconsulting.at
Förderung über Gemeinden
Amstetten/NÖ
20% Förderung der Anschaffungskosten
Arnoldstein/K
30% Förderung der Investitionssumme
Baden/NÖ
€ 100,00 Direktförderung
Brunn am Gebirge/NÖ
20% Förderung der Anschaffungskosten
Gänserndorf/NÖ
20% Förderung der Gesamtkosten
Kaindorf/Stmk
€ 100,00 Förderung
siehe:
Elektroscooter Förderung Kaindorf
Bezieher von CO2-neutralem Strom der FeistritzwerkeSteweag GmbH bzw. der E-Werke Stubenberg, erhalten zusätzlich einen Stromgutschein von 75 Euro.
Zusätzlich entfällt für die ersten 10 gekauften E-Roller im ersten Jahr die Versicherungsprämie, wenn sie über "Loidl & Donnerer Sicher" angemeldet werden.
Kirchberg an der Pielach/NÖ
50% der Anmeldegebühren (ca. € 80,00)
Klagenfurt/K
€ 120,00 Förderung
Perchtoldsdorf/NÖ
20% Förderung der Gesamtkosten
Purgstall an der Erlauf/Nö
€ 150,00 Förderung
Thal/Stmk
€ 300,00 Förderung
Ober-Grafendorf/NÖ
€ 300,00 Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde